Gesetz Augoras
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Gesetz Augoras
von Amber am 17.01.2015 13:041. Grundrechte
§1.1: Jeder Einwohner Augoras besitzt das Recht eine eigene Stadt innerhalb der Welt zu gründen, sofern es mindestens zehn Einwohner gibt, und diese nur in der Hauptstadt einkaufen gehen können
§1.2: Jeder Einwohner verdient das Recht respektiert und gewürdigt zu werden
§1.3: Ein Meermann verfügt über das Recht bis zu fünf Partnerinnen gleichzeitig zu haben
§1.4: Es darf maximal zwei Geschäfte derselben Richtung geben
§1.5: Jeder Einwohner hat eine Meinungsfreiheit und darf diese frei äußern
2. Ordnung
§2.1: Alle Entscheidungen werden von einem Parlament getroffen. Diesem Parlament dürfen maximal zwanzig Einwohner angehören, die einen Sprecher wählen, welcher die Entscheidungen öffentlich macht
§2.2: Alle Einwohner dürfen sich in das Parlament aufstellen lassen, sofern sie die Volljährigkeit erreicht haben.
§2.3: Die Volljährigkeit wird mit dem zwanzigsten Lebensjahr erreicht.
§2.4: einmal im Jahr ist das Parlament eine öffentliche Sitzung zu veranstalten, zu der alle Einwohner erscheinen müssen.
§2.5: Unter dem Parlament müssen Vertreter aller Städte vorhanden sein
3. Allgemeines Verhalten
§3.1: Alle Einwohner bringen ihrem Gegenüber uneingeschränkten Respekt entgegen, auch wenn sie die Person nicht mögen
§3.2: Alle Einwohner müssen gewöhnliche Kleidung tragen
§3.3: Jeder Einwohner sollte stets Freundlichkeit bewahren
§3.4: Zweimal im Jahr muss es eine Vollversammlung der Einwohner geben, damit die Einwohner ihre Meinungen an das Parlament weitergeben können
§3.5: In jedem Haus muss für Ordentlichkeit gesorgt werden
4. Nutzung der Stadt
§4.1: Der Landstrich sollte gemieden werden, unter Anderem, da er für alle Einwohner unerreichbar ist
§4.2: Jeder Einwohner Augoras muss in der Innenstadt der Hauptstadt einkaufen gehen.
§4.3: Alles muss sauber und ordentlich gehalten werden.
§4.4: Das Concello darf nur für Ankündigungen genutzt werden
§4.5: Die Wasserbahn darf von allen Einwohnern Augoras kostenlos genutzt werden
5. Schulordnung
§5.1: Alle Schüler und Schülerinnen müssen während der Schulzeit im Internat wohnen
§5.2: Die Schulzeit beginnt bereits ab dem fünften Lebensjahr, und dauert bis zum siebzehnten
§5.3: Nur an den Wochenenden darf man in die Innenstadt fahren, und einkaufen gehen. Ansonsten muss man auf dem Internatsgelände bleiben
§5.4: Um Punkt sechs Uhr gibt es Mittagessen, zu dem alle Schüler und Schülerinnen anwesend sein müssen
§5.5: Bis zum Abendbrot müssen alle Hausaufgaben erledigt sein


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