Gesetz Luminas

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Amber
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Lumina

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Gesetz Luminas

von Amber am 16.01.2015 23:44

1. Grundrechte

 

§1.1: Jeder Bürger hat das uneingeschränkte Recht seine Meinung frei zu äußern
§1.2: Es gilt Religions- sowie Reisefreiheit innerhalb Lumina
§1.3: Männer und Frauen haben die gleichen Rechte
§1.4: Niemand kann zu einem Krieg gezwungen werden.
§1.5: In der ganzen Welt herrscht die Bewahrung des freien Willens

2. Ordnung

§2.1: Der Bürgermeister bzw. die Bürgermeisterin behält sich das Recht vor alle Entscheidungen alleine treffen zu können
§2.2: Alle zwei Jahre findet eine in der ganzen Welt verpflichtende Wahl des Bürgermeisters bzw. der Bürgermeisterin statt
§2.3: Bauern sind dazu verpflichtet monatliche Feudalabgaben an den Bürgermeister bzw. die Bürgermeisterin abzugeben. Dies entspricht der Ernte des Einzelnen.
§2.4: Alle Bauern bzw. Bäuerinnen sowie Bürger bzw. Bürgerinnen müssen sich ab dem 18. Lebensjahr einen Weltpass anschaffen
§2.5: Der Bürgermeister bzw. die Bürgermeisterin muss die Rechte für nachkommende Generationen bewahren

3. Allgemeines Verhalten

§3.1: Es wird ein ordnungsgemäßes Verhalten an den Tag gelegt.
§3.2: Privates Eigentum Anderer wird geachtet und nicht beschädigt oder gar zerstört
§3.3: Rassismus ist strengstens untersagt
§3.4: Homosexualität wird in ganz Lumina nicht geduldet
§3.5: Im Todesfalle sollte zuallererst an die nächsten Verwandten vererbt werden

4. Nutzung der Stadt

§4.1: Alle öffentlichen Orte, Geräte und Co. dürfen nicht beschädigt oder sonstiges werden.
§4.2: Bauern besitzen das uneingeschränkte Recht jederzeit die Stadt aufzusuchen
§4.3: Außerweltliche Wesen dürfen die Stadt nur mit einer besonderen Genehmigung betreten
§4.4: Bei Vulkanausbrüchen, Sturm und anderen Unwettern ist es untersagt Geschäfte zu öffnen
§4.5: Der Vulkankrater sollte als Schutz gesehen werden, und nicht als Methode zu einem Angriff

5. Schulordnung

§5.1: Es gilt eine allgemeine Schulpflicht ab dem 16. Lebensjahr
§5.2: Die Schulzeit beträgt mindestens zwei Jahre, während das Studium ein Jahr beträgt.
§5.3: Schüler und Schülerinnen müssen bis zu ihrer Einschulung selbstständig Lesen, Schreiben und Rechnen erlernt haben, und über ein gewisses Grundwissen verfügen.
§5.4: Mit einer vier auf dem Zeugnis kann man einen Jahrgang wiederholen.




Definitionen:

Feudalabgaben sind Abgaben der Ernte von Bauern an den Grundherren. In diesem Fall die Bürgermeisterschaft. 

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